Content beide Eltern keine elterliche Sorge Pflegegeld für Großeltern und andere Verwandte Gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 BGB Begrifflichkeiten: Mündel, Vormund, Mündelgeld Seitenverwandt sind alle Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten,